Auf Grund der aktuellen Verordnung des Landes Brandenburg (gültig ab 22.03.2021) im Zusammenhang mit Corona, gibt der Vorstand folgendes bekannt: - Die Gilde ist ab Montag, 22.03.2021 mit deutlichen Einschränkungen zu den bekannten Öffnungszeiten (nur für Mitglieder) geöffnet.
Die max. zulässige Personenzulassung (inkl. Standaufsicht) ist wie folgt: Großkaliberstand (24 Stände): max. 2 Personen Kleinkaliberstand (10 Stände): max. 2 Personen Gewehrstand: max. 2 Personen Bogen Cloud: max. 2 Personen Bogen Fita: max. 2 Personen Bogen Parcour: max. 2 Personen
Wir bitten jedes Gildemitglied aus gegenseitiger Rücksichtnahme nur max. 1x die Woche, wenn möglich auch unter der Woche (Dienstag oder Donnerstag) und mit nicht ausgedehnten Schießzeiten der sportlichen Betätigung nachzugehen. Eine Eintragung in die ausliegende Anmeldeliste ist zwingend erforderlich. (Eine Sportausübung ist nur mit vollständiger Ausfüllung erlaubt). Im Vereinsgebäude ist grundsätzlich ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Dies gilt in besonderem Maße bei „Kontakt“ mit dem Gildemeister! Keine Nutzung der Mehrzweckhalle und der Vereinsräume. Den Anweisungen der Aufsicht ist zwingend Folge zu leisten. Auf dem gesamten Gelände sind die Abstands- und Hygieneregel einzuhalten. Ein Scheiben- und Munitionserwerb ist möglich. Eine Ausgabe von vereinseigenen Waffen ist bis zum 28.03.2021 nicht möglich.
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