Aktualisierung der Corona-Maßnahmen
24.11.2021 (Aktuelles)

2G-Regel in der Schützengilde Cottbus!

Liebe Schützenfreundinnen und Schützenfreunde,

laut den aktuellen behördlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Stand: 23. November 2021) kann die Schützengilde Cottbus 1471 e.V. den Schießbetrieb sowie das Vereinsleben ab Mittwoch, den 24.11.2021 nur unter erheblichen Einschränkungen durchführen.

Ab Mittwoch, den 24. November 2021, gilt in Sportanlagen des Landes Brandenburg und somit auch in der Schützengilde Cottbus 1471 e.V. grundsätzlich eine 2G-Zutrittsgewährung (2G-Regel). Demnach besitzten nur geimpfte und genesene Personen Zugang zum Verein. Ausnahmen regelt die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 23. November 2021. Neben der genannten Zugangsbeschränkung ist auch eine Kontaktnachverfolgung in der Schützengilde verpflichtend. Weitere Informationen erhalten Sie im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl): GVBI. II - 2021, Nr. 93.

Grundsätzlich bleibt die Schützengilde Cottbus 1471 e.V. mit den bekannten Einschränkungen (nur für Mitglieder) geöffnet. Weitere Details zur Durchführung des Schießbetriebs finden Sie auf der Startseite.

Wir, der Vorstand, appellieren eindringlich an die Einhaltung und Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronaviruses, sodass eine sichere Durchführung des Sportes möglich ist. Handeln Sie bewusst und bedenken Sie Ihre Gesundheit, sowie die Ihrer Mitmenschen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand



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